Allgemeines über unser Haus
Wir sind eine Gruppe von diversen Eigentümern der Norderneyer Ferienresidenz, die es sich zum Ziel gemacht hat, auf dieser Homepage ihre Wohnungen zu präsentieren.
Der Mietvertrag wird jedoch ausschließlich mit dem jeweiligen Eigentümer der angemieteten Wohnungen oder seinem Bevollmächtigten geschlossen. Nähere Angaben hierzu erhalten Sie mit dem Mietvertrag.
1. Anmeldung
a) Mit Ihrer Anmeldung für den Aufenthalt in der Norderney Ferienresidenz bieten Sie dem jeweiligen Eigentümer / Bevollmächtigten den Abschluss eines Zeitmietvertrages verbind- lich an. Dies kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
b) Sie erhalten dann vom jeweiligen Eigentümer / Bevollmächtigten kurzfristig nach der An- meldung einen Mietvertrag, aus dem alle wesentlichen Angaben ersichtlich sind. Dieser Mietvertrag ist von Ihnen kurzfristig, d.h. innerhalb von 7 Tagen, an den Vermieter / Be- vollmächtigten unterschrieben zurückzusenden.
2. Bezahlung
Bei Erhalt des Mietvertrages ist sofort eine Anzahlung fällig; der restliche Mietpreis ist auf jeden Fall vor Anreise fällig. Die genauen Fälligkeitsdaten ergeben sich aus dem Ihnen zugesandten Mietvertrag.
3. Gültigkeit des Mietvertrages
Der Mietvertrag wird auf jeden Fall erst dann gültig, wenn er uns in von Ihnen und uns unterzeichneter Form vorliegt und auch die entsprechende Anzahlung daraufhin von Ihnen geleistet wurde, ebenso wie die fristgerechte restliche Mietpreiszahlung.
4. Leistungen – Preise
Welche Leistungen und Preise vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus dem Ihnen übersandten Mietvertrag.
5. Mietverlängerung
Falls Sie länger bleiben möchten, sprechen Sie uns rechtzeitig an. Eine Verlängerung ist grundsätzlich jedoch nur dann möglich, wenn die Wohnung noch nicht vermietet ist. Die Kosten für die Verlängerung sind dann in bar vor Ort zu zahlen.
6. Besondere Hinweise
a) Einige Wohnungen sind mit Telefon und Internetanbindung ausgestattet. Die dafür anfallenden Kosten für die Benutzung sind im Mietpreis nicht enthalten und werden gesondert in Rechnung gestellt.
b) Die Ferienwohnung darf nur von der im Mietvertrag aufgeführten Anzahl an Personen bewohnt werden.
c) Das Mitbringen von Haustieren ist grundsätzlich nicht gestattet.
d) Jeder Gast verpflichtet sich, die Wohnung nebst Inventar und die Gemeinschafts- einrichtungen pfleglich zu behandeln. Er ist außerdem verpflichtet, den während des Aufenthaltes durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner Begleiter und Gäste entstandenen Schaden zu ersetzen. Bei Übergabe der Schlüssel kann ein angemessener Betrag als Sicherheit für evtl. Schäden verlangt werden. Die Rückzahlung oder Verrechnung erfolgt dann, wenn die Wohnung und das Inventar bei Beendigung des Aufhaltes in ordnungsgemäßem, sauberem Zustand zurückgegeben wird.
7. Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchung, Ersatzperson
a) Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Anmietung zurücktreten. Maßgeblich hierfür ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Die Rücktritterklärung ist auf jeden Fall schriftlich beim Vermieter / Bevollmächtigten vorzunehmen.
b) Wenn Sie vom Mietvertrag zurücktreten oder wenn Sie den Aufenthalt aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, stornieren, können wir angemessenen Ersatz für die Reservierung verlangen.
Der von uns pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt:
- bis zum 45. Tag vor Reiseantritt - 15 % des Gesamtmietpreises - bis zum 30. Tag vor Reiseantritt - 50 % des Gesamtmietpreises - ab dem 29. Tag vor Reiseantritt - 90 % des Gesamtmietpreises
c) Bis zum 3. Tag vor Anreise kann der Reisende verlangen, dass ein Dritter in seine Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag eintritt. Es bedarf hierzu jedoch einer Mitteilung an uns und unserer Zustimmung dazu. Wir können durchaus dem Wechsel per Person wider- sprechen. Im Falle unserer Zustimmung wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 60,00 fällig, die auf jeden Fall vom Abtretenden zu zahlen ist.
8. Rücktritt und Kündigung durch den Vermieter
Wir können den Mietvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Hausfrieden – trotz einer entsprechenden Abmahnung durch uns – vom Mieter nachhaltig gestört wird. Dies gilt auch, wenn sich jemand verstärkt vertragswidrig verhält. In diesen Fällen behalten wir den Anspruch auf den gezahlten Mietpreis.
9. Sonstiges
a) die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Mietvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Mietvertrages zur Folge.
b) Gerichtsstand ist der Sitz des jeweiligen vermietenden Eigentümers.
c) Diese Bedingungen und Hinweise gelten für die auf dieser Homepage angebotenen Ferienwohnungen Residenz Norderney, sofern nicht abweichend der jeweilige vermietende Eigentümer noch gesonderte AGB’s dem eigentlichen Mietvertrag beigefügt hat. Im letzteren Falle gelten dann natürlich die dem Mietvertrag beigefügten AGB’s.
Die vermietenden Eigentümer der "Residenz Exklusiv" Jann-Berghaus-Straße
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